2013
- Siegfried
Schmidt, Carlstraße 3, 18586 Göhren/Rügen 3. Februar 2013.
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- Übergabe-
Einschreiben
- Generalstaatsanwaltschaft
- Mecklenburg-Vorpommern
- Patriotischer
Weg 120a
- 18057 Rostock
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- B e
s c h w e r d e gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
gegen die Regierungsamtsfrau G. W. - Aktenzeichen 711
Js 80/13 der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg -
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- Sehr geehrte
Damen und Herren,
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- gegen die
Einstellung des o.a. Verfahrens lege ich hiermit form- und fristgerecht
Widerspruch ein. Von einem „fehlenden Anfangsverdacht“ kann
ich nichts erkennen. Seitens der Polizeidirektion Neubrandenburg,
vertreten durch die Regierungsamtsfrau Grit W wurde fälschlich
behauptet:
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- Zitat
aus dem Schreiben vom 17.9.2012 Seite 1
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- „Da der Gehweg
sowie der Hauseingang nicht vom Schnee geräumt bzw. von Eisglätte
bereinigt worden waren, rutschte POMin W auf dem leicht abschüssigen
Gelände aus und fiel auf den Rücken.“ Ich stelle fest, dass
ich mich an diesen 12.2.2009 sehr genau erinnern kann, da an
diesem Tag eine Mieterin in das von mir gemietete Haus einzog
und ich den ganzen Nachmittag mit Schneefegen und Sandstreuen
beschäftigt war.
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- Außerdem ist
die Polizistin W bei einem Nachteinsatz gewesen, zu dem ich!
als Mieter des Hauses die Polizei n i c h t gerufen habe. –Nach
der j e t z i g e n Einlassung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
war der Einsatz am 12.2.2009 gegen 21,50 Uhr!
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- Zu diesem
Zeitpunkt gilt keinerlei „gesetzliche Räum- und Streupflicht,
wie mir bekannt ist, und wie mir 2009 auch vom Amt Mönchgut-Granitz
mündlich versichert wurde, weder auf Privatgrundstücken, noch
auf öffentlichen Bürgersteigen und Straßen.
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- Hierauf hat
auch der „Verband der Grundstücksnutzer“ im Journal Ausgabe
1.2013 Seite 41 hingewiesen: „Urteil des BGH vom 12. Juni 2012,
A z. VI ZR 138/11“.
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- Für mich als
geschädigten Bürger ist ganz offensichtlich, dass sich
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- a) die Polizistin
W regelwidrig verhalten hat, indem sie nicht über die 2 Stufen
samt Handlauf das Haus verlassen hat, sondern vorsätzlich und
absichtlich die Behindertenrampe der damals 89-jährigen Frau
B herunter gerutscht ist - sie hielt sich am Hals des mitgebrachten
ehemaligen VOPO fest –nach seiner damaligen Angabe 57 Jahre
alt- und fiel eben nicht hin, sonst hätte ich das gesehen!
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- Zur Gerichtsverhandlung
die gegen mich durch die Polizistin W geführt wurde, war ich
n i c h t anwesend, da ich mich mit meiner damals fast 100-jährigen
Mutter in Bayern befand.
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- b) die Aussage
der Regierungsamtsfrau Grit W im Schreiben vom 17.9.2012 lässt
absichtlich den effektiven und nachweisbaren Tatbestand außer
Acht, dass - der Einsatz zu nächtlicher Stunde gegen 21,50 Uhr
,also nachweislich nach Ende der Räum- und Streupflicht der
Polizeieinsatz der Polizistin W stattfand. Auch wurde nicht
darauf hingewiesen, dass der mitgebrachte Polizist, der sicherlich
aufgrund seines fortgeschrittenen Alters die Treppe und nicht
die Behindertenrampe nutze, nicht hingefallen ist!
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- Von der gesamten
Aufmachung des Schreibens vom 17.9.2012 gehe ich davon aus,
dass hier der Bürger g e s c h r ö p f t werden soll, obwohl
er –so wie ich- meiner Räum- und Streupflicht nachgekommen bin.
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- Außerdem ist
es ein UNDING solche Behauptung erst nach fast 4 Jahren zu behaupten,
wohl in der Meinung, dass sich niemand nach dieser Zeit noch
an den Vorgang erinnern kann!
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- Es ist eine
Unverschämtheit des Landes Mecklenburg- Vorpommern, wie hier
die einzelnen Bürger absichtlich und v o r s ä t z l i c h vorgeführt
werden. Daher habe ich den gesamten Vorgang bereits nach Erhalt
des Urteils des AG Bergen im Jahr 2010 in meinem Internetbuch
www.ruegen.ag einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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- Ich erwarte,
dass
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- a) die Polizistin
Heike W wegen ihrem rechtswidrigen, fahrlässigen Verhalten zur
Rechenschaft gezogen wird!
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- Ich erwarte,
dass
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- b) die Regierungsamtsfrau
Grit W ebenfalls gemäß meiner vorstehenden Ausführungen zur
Rechenschaft gezogen wird und
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- ich erwarte,
dass solche finanziellen Übergriffe auf friedliebende Bürger
wie mich in der Zukunft a) von einzelnen Personen sowie b) von
Behörden unterbleiben!
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- Mit freundlichen
Grüßen
- Siegfried
Schmidt
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- D/ Verband
der Grundstücksnutzer, Berlin zur Veröffentlichung
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- Entscheidung
zu meiner Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid
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