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2010

Polizeiaktion 2010 – angebliche Sachbeschädigung –

Es war wie in jedem Jahr seit unserer Rückkehr in die Heimat. Am 1. November fuhren wir in den Goldenen Westen und kamen zu Weihnachten zurück.

Dieses Jahr 2009 hatten sich die Roten Socken von der Deutschen Volkspolizei mal etwas ganz anderes ausgedacht.

2009 wollte mich eine rügener Polizistin um ½ Jahresgehalt erleichtern, wohl in dem irrigen Glauben, das jemand, der in einem großen Haus wohnt, „REICH“ sein müsse. Sie hatte sich bei einem Nachteinsatz bei Schneetreiben gegen 23 Uhr im Februar 2009 in ihrem jugendlichen Übermut über eine Behindertenrampe rutschend aus dem Gleichgewicht gebracht und war auf dem Bürgersteig vor meinem Haus hingefallen, behauptete sie. Ihr Anwalt teilte mir mit:

„Ein Hauseigentümer ist auch in der Nacht verpflichtet, den Bürgersteig vor seinem Haus Schnee- und Eisfrei zu halten und haftet für alle Schäden!“

Für den 10.12.2009 war ein Gerichtstermin im Amtsgericht Bergen auf Rügen anberaumt zu dem ich nicht extra aus Südbayern kommen brauchte,

a)      weil ich den Polizeieinsatz nicht verursacht hatte

b)      weil ich überhaupt nichts von dem angeblichen Sturz der jungen Polizistin gesehen hatte.

Just zu diesem Zeitpunkt erhielt ich ein Schreiben eines „alten Volkspolizisten“ aus Baabe, der noch vor einigen Jahren mein Nachbar in Göhren war und dessen Frau in unserem Haus gearbeitet hatte. Ich sollte am 10. Dezember 2009 nach Baabe reisen und beim Herrn Polizeihauptkommissar vorsprechen. – Daraufhin teilte ich ihm mit, das ich in Bayern sei und das Gericht bereits entschieden hatte, das ich wegen der Aktion seiner Kollegin nicht extra nach Rügen reisen müsste.

Nur wenige Tage darauf schrieb mir der Herr Polizeihauptkommissar erneut, das ich am 17.12.2009 nach Baabe kommen sollte um für eine „Sachbeschädigung“ eine Aussage zu machen.

Ich schrieb dem alten DDR-Volkspolizisten erneut, das ich 1000 Kilometer entfernt in meiner Wohnung im Allgäu sei und nicht 2000 Kilometer fahren würde, nur weil der alte Herr der alten DDR-Riege mich sehen wollte. Außerdem wurde nicht mitgeteilt, was man überhaupt von mir wollte. Das ganze war so blöd formuliert, das ich zunächst meine Anwaltskanzlei in Stralsund einschaltete. Vermutlich ein Rachefeldzug seiner jungen Kollegin? Im Allgäu hatten wir dichtes Schneetreiben, es war abzusehen, das wir in diesem Jahr nicht zu Weihnachten nach Rügen zurück konnten.

Meine Anwaltskanzlei erhielt eine Vollmacht und forderte die „Akte“ an. Unter dem 14.12.2009 forderte meine Anwaltskanzlei

a)      Akteneinsicht

b)      Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft

Mit Schreiben vom 14.12.2009 teilte mein Anwalt mit, das man mich offenbar als Beschuldigten einer Sachbeschädigung ansehen würde, wie der Polizeihauptkommissar am Telefon erklärt habe und das es dem Genossen nicht gefiel, das ich nicht bei ihm in Baabe antanze.

Die Akteneinsicht kam dann auch, war handschriftlich mit „Zeugenaussagen“ unterlegt, die sich wie folgt anhören:.

1.)    Aussage eines 1974 geborenen Marketing-Referenten aus einer westdeutschen Großstadt, angeblich geschrieben in Köln am 9.11.2009.

Lfd. Nr. 5: Verwandtschaftsverhältnis (nicht zutreffendes bitte streichen)

                   Der/die Beschuldigte/Betroffene ist

                   -mein Ehegatte – mein(e) Verlobte (r)

                   -mein(e) Lebenspartner(in)

                   -mit mir –wie folgt – verwandt/verschwägert:

1.) Waren Sie Zeuge des Vorfalls?

      Ja (angekreuzt)

2.)         Wo befanden Sie sich im Augenblick des Vorfalls?

      (möglichst genaue Beschreibung ihres Standortes)

       Ich befand mich vorweg von o.g. Parkplatz in Richtung Großer Strand.

       Auf der Anhöhe vor dem Strand.

3.)          Wie hat sich der Vorfall zugetragen?

            (Verhalten der Beteiligten vor und während des Vorfalls- bei     

             Verkehrszuwiderhandlungen: Fahrweise Geschwindigkeit, Beleuchtung,  

              Zeichengebung, Mängel am beteiligten Fahrzeug, Straßenbeschaffenheit,

              Witterungsverhältnisse usw.)

               Da ich vorweg ging, sah ich den Mann als erstes und fragte ihn, ob er noch auf die Anhöhe möchte. Dadurch wurde sein Hund, ein schwarzbraun gemusterter Deutscher Schäferhund, auf mich aufmerksam und kam direkt auf mich zu und in Folge auf unsere Hunde. Der Mann war merklich aufgeregt und rief mehrfach seinen Hund, der nicht hörte. Nachdem wir die Hunde auseinander bekamen, sind wir unseres Weges und der Mann seines Weges. Als wir zum Parkplatz zurück kamen, war der VW- Jetta weg.

Der Mann war groß, ca 1,85, ca. 60 Jahre alt, hatte einen Schnäutzer, ich könnte ihn bei einer Wahllichtbildvorlage wieder erkennen.

Das war gezeichnet als Seite 25 der Polizeiakte, Baabe, 27.10.2009.

Vorgangsnummer 046430/AEY021/10/09

(Am 9.11.2009 war ich zum Einhüten im Hotel Landhaus Helmboldt in Bad Sachsa- Steina)

(Am 27.10.2009 war ich in Neumünster in Holstein zu Besuch bei unserer rügener Fürstenfamilie von Veltheim und wurde um 9.59 Uhr an diesem Tag von der Polizei Neumünster wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, zusammen mit meinem Hund in meinem BMW im Bild deutlich sichtbar)

Erstmal lese ich nun in einer Zeugenanhörung vom 27.10.2009 ganz unten links, das sich eine Sachbeschädigung an einem Audi A 3, amtliches Kennzeichen aus Köln schon am 22.10.2009 um 7.30 Uhr ereignet haben soll.

__________________________________________________________________________

Hier steht nun etwas ganz anderes als in der handschriftlichen Zeugenaussage, wie vor:

Die Anzeigende Parkte ihren PKW auf dem 1. Parkplatz hinter Lobbe ab um mit Freunden und ihrem Hund an den Strand zu gehen. Es kam zu einer kleinen Rauferei zwischen ihrem Hund und dem Hund von dem daneben parkenden PKW

Wie Sie vom Strand zurück kamen war die ganze linke Fahrzeugseite des Pkw Audi zerkratzt, der daneben parkende VW Jetta weiß mit dem Amtl. Kennz. MN- ? Hatte den Parkplatz verlassen.

Was können Sie als Zeuge zum Sachverhalt sagen?

Kennen Sie das vollständige amtliche Kennzeichen des VW Jetta?

Können Sie den Fahrer und Hundebesitzer beschreiben?

Würden Sie die Person bei einer Wahllichtbildvorlage wieder erkennen?

Dieses Blatt ist mit Nr. 23 der Ermittlungsakte gekennzeichnet und handelt sich offenbar um eine Vorgabe der Polizei, denn es ist nicht unterschrieben.

Die nächste Zeugenaussage ist datiert vom 8.11.2009 in Köln von einem 1977 in Zwickau in Sachsen geborenen Herrn, der von Beruf Friseur ist.

Er gibt an, er war Zeuge des Vorfalles, zwischen Strand und Strasse, auf dem Weg zum Strand.

Der Herr kam mit dem Hund den Strand entlang, wir liefen Richtung Strand. Als der Hund uns sah, rannte er auf uns zu, dann auf unsere Hunde. Frau Schm. Wurde im Geerangel umgerissen und wir versuchten den Hund fernzuhalten. Dann kam der Herr schaffte es, den Hund zu halten, reagierte auch nicht auf unsere Fragen und wir gingen dann zum Strand, er entfernte sich Richtung Straße.

Ich kenne das vollständige Kennzeichen nicht. Der Herr war gross, kräftig (nicht dick). Da ich eher mit dem Hund beschäftigt war, könnte ich ihn eher nicht auf einem Foto wieder erkennen.

Unter der laufenden Nummer 18 der Ermittlungsakte ist dann ausgedruckt:

Kurze Schilderung des Sachverhaltes (soweit bekannt, Angabe von Beschuldigten/Betroffenen):

Die Anzeigende parkte ihren Pkw auf dem 1. Parkplatz hinter Lobbe ab um mit Freunden und ihrem Hund an den Strand zu gehen. Es kam zu einer kleinen Rauferei zwischen ihrem Hund und dem Hund von dem daneben parkenden Pkw.

Wie sie vom Strand zurück kamen war die ganze linke Fahrzeugseite des Pkw Audi zerkratzt, der daneben parkende VW Jetta weiß mit dem Amtl. Kennz. MN- ? Hatte den Parkplatz verlassen.

Was können Sie als Zeuge zum Sachverhalt sagen?

Kennen Sie das vollständige amtliche Kennzeichen des VW Jetta?

Können Sie den Fahrer und Hundebesitzer beschreiben?

Würden Sie die Person bei einer Wahllichtbildvorlage wieder erkennen?

Schriftliche Äußerung Köln, 3.11.2009 einer 1975 in Köln geborenen kfm. Angestellten

1.)    Waren Sie Zeuge des Vorfalls?

             Nein

2.)    Wo befanden Sie sich im Augenblick des Vorfalls?

Am Strand

3.)    Wie hat sich der Vorfall zugetragen?

Vor Vorfall: Der Schäferhund des Beschuldigten drängte sich an Herrn Kot..... und Herrn Diue.... vorbei und ging zu erst auf deren Hund und danach auf meinen Hund (meiner war angeleint!) los. Der „Tumult“ wurde aber ohne Beschädigung in den Griff bekommen. Danach trennten sich unsere Wege. Der Beschuldigte ging mit seinem Hund zu seinem Auto auf dem Parkplatz.

Das war das Ermittlungsblatt 13 der Akte

Blatt 12 ist dann gedruckt und offensichtlich vom Polizeihauptkommissar vorgegeben:

Kurze Schilderung des Sachverhaltes (soweit bekannt, Angabe von Beschuldigten/Betroffenen):

Sie parkten ihren Pkw auf dem 1. Parkplatz hinter Lobbe ab, um mit Freunden und ihrem Hund an den Strand zu gehen. Es kam zu einer kleinen Rauferei zwischen ihrem Hund und dem Hund des neben Ihnen parkenden Pkw. Der Fahrzeugführer und Hundebesitzer war vor Ort. Wie Sie vom Strand zurück kamen war die ganze linke Fahrzeugseite ihres Pkw Audi zerkratz, der da neben parkende VW Jetta weiß, mit dem amtl. Kennz. MN- ? hatte den Parkplatz verlassen.

Schildern Sie den Sachverhalt ausführlich.

Kennen Sie das vollständige amtliche Kennzeichen des VW Jetta?

Können Sie den Fahrer und Hundebesitzer beschreiben?

Würden Sie die Person bei einer Wahllichtbildvorlage wieder erkennen?

Lfd. Nr. 10 der Ermittlungsakte geschrieben von meinem ehemaligen Nachbarn aus der Carlstraße 4 in Göhren, denn wir wohnen in der Carlstraße 3 in Göhren, Polizeihauptkommissar J.K. Baabe, 27.10.2009

Ermittlungsvermerk

Die Ermittlungen zu einem VW Jetta weiß, älteres Baujahr haben ergeben, dass es im Stationsbereich der Polizeistation Baabe ein solchen Pkw über einem Jahrzehnt gibt. Dieser VW Jetta weiß Typ 19E, Erstzulassung 16.04.1985, führt das amtliche Kennzeichen      MN – Y 480 und ist auf Frau Lieselotte Schmidt geb. Zobel zugelassen. Der Strandort des VW Jetta ist in 18586 Göhren Carlstraße 3 Hotel Deutsches Haus, „Haus Zobel“.

Auf Grund des Alters der Fahrzeughalterin, wird der Pkw durch ihren Sohn Siegfried Schmidt, oft genutzt. Herr Schmidt, fährt sehr oft diesen Pkw in den frühen Morgenstunden, um mit seinem Schäferhund an den Strand zwischen Göhren und Thiessow.

Dies ist ein offensichtlich absichtlich getürktes Bewegungsprofil, geschrieben von unserem ehemaligen Nachbarn der Deutschen Volkspolizei des DDR- Regimes.

In den frühen Morgenstunden gehe ich üblich gegen 5 Uhr vor meinem Haus in Baabe im Kurzpark oder am Strand zwischen Baabe und Sellin mit meinem Hund, oder ich fahre mit ihm zum Bollwerk Baabe, um auf dem alten Deich zum Hof meines Bruders zu laufen und wieder zurück.

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In der Ermittlungsakte findet sich eine weitere handschriftliche Anzeige, laufendes Blatt 5 ./6 

Diesmal datiert vom 22.10.2009 um 9 Uhr wegen Sachbeschädigung      

Aussage von Frau Schm....

Ich war am heutigen Tag mit meinem Hund und zwei Freunden gegen 07.30 Uhr auf dem 1. Parkplatz in Richtung Lobbe. Ich hatte die Absicht, meinen Hund am Strand laufen zu lassen. Links neben meinem PKW Audi; schwarz, parkte ein weißer sehr alter PKW VW Jetta mit dem amtl. Kennz. MN- ? Mein Hund hatte sich mit dem Schäferhund des Herrn etwas geschubst und dann war alles wieder in Ordnung. Wir gingen zum Strand und kamen etwa gegen 08.00 Uhr zurück. Ich stellte dann fest, das die linke Seite meines PKW mit einem spitzen Gegenstand  zerkratzt wurde. Ich (unleserlich) davon aus,  das das der Fahrer des Pkw Jetta war, der vor uns mit seinem Hund wegfuhr.

Blatt 1 und 2 der Ermittlungsakte vom 22.10.2009  Vorgangsnummer 046430/AEY021/10/09

STRAFANZEIGE

Persönlich wird am 22.10.2009 09.00 Uhr angezeigt:

Straftat gemäß II 303 StGB

Tatort    1. Parkplatz an der L 292, 18586 Gager

                  Gager Parkplatz, Rastplatz Strandparkplatz 1 hinter der Ortschaft Lobbe

Tatzeit:      22.10.2009 von 07.30 Uhr bis 22.10.2009  08.00 Uhr

Gesamtschaden:  500,00 EUR

Anzeigeerstatter: Marina Schm. * 1975

Geschädigter: Firma C.Schm... GmbH, Köln

2 Herren als Zeugen * 1974 und 1977

Tatverdächtiger, Beschuldigter gemäß §§ 303 StGB

                            Familienname 1_ Unbekannt

                            Vorname          Unbekannt

Blatt 3 Abschnitt B Sachverhalt

Abschrift: noch mal die Aussage der Anzeigeerstatterin, jetzt mit Schreibmaschine geschrieben und vom Polizeihauptkommissar unterzeichnet.

Das Bewegungsprofil, das unser ehemaliger Nachbar von der DDR-Volkspolizei über mich geschrieben hat, ist völlig falsch. Ich gehe nicht sehr oft mit meinem Schäferhund an den Strand zwischen Göhren und Thiessow.

Diese gezielte Falschaussage des Polizisten erinnert mich sehr an das Bewegungsprofil aus der Stasi-Akte meines Vaters Hilard Schmidt, die ich in meinem Internetbuch www.stasi-aktion-rose.de veröffentlicht habe. Hier gibt der Informant an, mein Vater sei in seinem Hotel in Göhren auf Rügen, dabei saß er schon wochenlang im Stasi- Knast Bützow – Dreibergen, wo alle verfolgen Hoteleigentümer und Pächter entlang der Ostseeküste eingesperrt wurden im Rahmen der „Stasi-Aktion-Rose-1953“.

Erstaunenswert auch, das sich die „Zeugen“ die Autonummer des neben ihnen parkenden PKW auf dem großen Strandparkplatz von Lobbe gemerkt haben wollen, wo täglich Hunderte von Autos parken. Direkt daneben ist der Campingplatz von Lobbe.

Zu keinem Zeitpunkt habe ich auf diesem –gebührenpflichtigen- Parkplatz geparkt. Und nach der Sturmflut vom Herbst 2009 war ich nur einmal in Lobbe, habe am Fischerstrand geparkt, neben der Fischerhütte, bin den Steilhang zum Strand zusammen mit meinem Hund an der Schleppleine hinunter gerutscht, weil der Abgang vollständig weggespült war und habe 2 hundeführende Damen Richtung Lobber Hövt am Strand laufen sehen, jede Dame hatte einen Hund dabei. Ich ging in die südliche Richtung und nach 1-2 abgerutschten ehemaligen Strandaufgängen wieder zum Fuß- und Fahrradweg, der sich in den bewaldeten Dünen zwischen Strand und Straße entlang zieht, zurück zum Fischerstrand nach Lobbe.

Es ist einmalig, aus einer einfachen Strandwanderung eines alten Mannes und seines Hundes eine solche großangelegte Polizeiaktion konstruieren zu wollen. Das Ermittlungsblatt 15, das offensichtlich vom Polizeihauptkommissar mit Schreibmaschine geschrieben wurde, enthält sogar das Autokennzeichen meiner Mutter mit MN – Y  altes Jetta-Modell I, das aber in keiner Zeugenaussage der „Zeugen“ genannt ist. Hier ist offensichtlich die Autonummer von meinem ehemaligen Nachbarn „suggeriert!“

Die der Ermittlungsakte beigefügten Fotos des PKW aus Köln wurden nach Angabe auf dem Parkplatz einer Ferienwohnung, also nicht auf dem großen Strandparkplatz bei Lobbe gemacht.

Es wird auch nicht nachgewiesen, das das Auto nicht schon vor dem Parken auf dem Strandparkplatz diese Streifen an der linken Seite enthalten hat. Man könnte ja schließlich an einem Busch zu dicht vorbei gefahren sein.

Unlogisch ist auch, wo sich die „Sachbeschädigung“ abgespielt haben soll. Der gebürtige Ossi Stephan D. geboren in Zwickau * 1977, von Beruf Friseur gibt an:

Ich war Zeuge des Vorfalles zwischen Strand und Strasse auf dem Weg zum Strand.

Ich könnte den Herrn nicht auf einem Foto wieder erkennen!

Der Zeuge David K. * 1974 von Beruf Marketing-Referent gbit an:

Ich war Zeuge des Vorfalls. Ich befand mich vorweg von o.g. Parkplatz in Richtung großer Strand auf der Anhöhe vor dem Strand.

Ich könnte den Herrn bei einer Wahllichtbildvorlage wieder erkennen.

Die Zeugin Martina (nun heißt sie nicht mehr Marina) Schm. Aus Köln * 1975 von Beruf kfm. Angestellte gibt an:

Ich war nicht! Zeuge des Vorfalles (Beschädigung meines PKW)

Ich befand mich am Strand!

Das sind also 3 verschiedene Zeugenaussagen und jeder sagt etwas anderes aus. Vom Polizisten wird dann noch das amtliche KfZ Kennzeichen suggeriert mit MN - Y auf Seite 15 der Ermittlungsakte.

1.)    Zwischen Strand und Straße

2.)    Auf der Anhöhe vor dem Strand

3.)    Am Strand

Zwischen Strand und Parkplatz liegt

a)      die Düne, die zum großen Teil weggespült war

b)      Strandhafer

c)      der geteerte Fuß- und Fahrradweg zwischen Klein - Zicker und Middelhagen

d)      dichter hoher Dünenwald

e)      die Hauptstraße Middelhagen – Klein – Zicker

f)       Baumbepflanzung zur Parkplatzeinfassung

g)      der kostenpflichtige große Parkplatz für gut 150 PKW, auf dem ich mir nach Erhalt des Strafbefehls vom Amtsgericht Bergen auf Rügen auch den Geldautomaten angesehen habe, dort steht tatsächlich: Parkplatz Gager, obwohl Gager einige Kilometer entfernt ist.

Hier frage ich mich wohl zu Recht, wie man einfach so einen alten Mann einer Straftat beschuldigen kann, von der nicht einmal nachgewiesen ist, ob sie so, wie vermutet und hier kund getan, überhaupt stattgefunden hat.

Da bliebe noch zu meinem ehemaligen Nachbarn aus der Carlstraße 4 zu sagen:

Bei meinem 2. DDR- Besuch auf Rügen im September 1990 arbeitete seine Frau im Saalbau des Polizei- Erholungsheimes „Helmut-Just“ in dem ihr Vater der Chef für 9 beschlagnahmte Häuser auf Mönchgut war, Herr Oberstleutnant Sch. aus Sellin.

Da ich dachte, es sei eine öffentliche Gaststätte, ging ich mit meiner Mutter hinein, der Saal war leer und wir sahen und die Räumlichkeiten der 2 Säle an, schauten durch die Südfenster auf unsere Häuser „Deutsches Haus“ und „Villa Zobel“. Die mir damals noch unbekannte Ehefrau des Volkspolizisten kam auf uns zu und erklärte, es handle sich um ein geschlossenes Objekt, das der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stünde. Ich sagte ihr, wir wollten nur mal unsere Häuser ansehen, wo nach wir gepackt und aus der Haustür geschoben wurden.

Von Mai 1991 bis Dezember 1991

war Frau K. noch bei der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt im ehemaligen Saalbau und in den anderen beschlagnahmten Häusern der Deutschen Volkspolizei, die sämtlich beräumt wurden und dann von der BRD weiter verwaltet.

Familie K. wohnte schon damals in der Carlstraße 4, direkt neben dem Saalbau der Deutschen Volkspolizei im 1. OG. (nur 8 Meter vom Haus entfernt).

Im Februar 1992 brannte der Saalbau in der Nacht durch Brandstiftung aus

Obwohl die Polizistenfamilie unmittelbar neben dem Saal wohnte, konnte der Brandstifter nicht ermittelt werden.

1992/93 klirrte es hinter dem Saalbau. Meine Mutter stellte einen Jungen, der damit beschäftigt war, die großen Fensterscheiben einzuwerfen. Es stellte sich K. jun. heraus.

Der Täter wurde von meiner Mutter befragt, wo er denn wohne. „Hier nebenan, da oben sind unsere Fenster!“ – Dann gehen wir doch mal zu Euch, wenn Du meinst, das klirrt so schön und werfen bei Euch die Fenster ein! „ Nein, mein Vater ist bei der Polizei, der haut Dich dann!“

1993 die Volkspolizistenfamilie K. hatte 2 Schäferhunde. Wir trafen sie mit den frei laufenden Hunden am Südstrand Göhren. Beide stürzten sich gleich auf meinen kleinen Welpen und bissen herzhaft zu. K. und Frau hatten Mühe, ihre Hunde wieder einzufangen.

April 1995

Die BRD übertrug uns über das Amt für offene Vermögensfragen den vollständig zerstörten und ausgebrannten Saal der Deutschen Volkspolizei. Wir renovierten ab April 1995 mit einem Aufwand von gut 300.000 DM die Ruine, deren Abriss wir uns nicht leisten konnten. Im

Januar 1996 erfolgte eine Polizeiaktion mit 12 bewaffneten Beamten, die mein Privathaus besichtigen wollten.

Da ich sie nicht in meine Wohnung lassen wollte, wurde mir erklärt:

„Wenn Sie uns nicht in Ihr Haus lassen, zahlen Sie 50.000 DM Strafe!“ Das war Erpressung.

2 meiner Wohnungsmieter wurden in meinem Wohnzimmer nach ihren Personalien gefragt, sollten ihre „Handwerkerkarte“ vorlegen. Einer der Mieter kündigte sofort nach dem Polizeiüberfall seine Wohnung. Der Bürgermeister von Binz –jetzt parteilos- Professor XY schrieb ihn dann an, man würde ihm seine Handwerkerkarte wegnehmen, weil er bei Fußbodenlegearbeiten in meinem Haus von der Polizei festgestellt worden sei, wozu er keine Berechtigung gehabt hätte.

Der jetzt –parteilose- Bürgermeister des Ostseebades Binz auf Rügen, Professor XY war zu DDR-Zeiten Oberst der Nationalen Volksarmee des DDR Regimes und Ausbilder im DDR- Terroristen – Ausbildungslager für Schwarzafrikaner – im steten Kampf gegen den Kapitalismus.

Jetzt im Kampf gegen den vermeintlichen „Klassenfeind“.

Nach wie vor war ich vom Kanzleramt von Helmut Kohl seit 1991 verpflichtet worden, Berichte über die Entwicklung auf der Insel Rügen zu schreiben. Auch diesen Polizeiüberfall berichtete ich und die Sonderaktion des Genossen Oberst aus Prora und Binz. Bald darauf erhielt mein ehemaliger Mieter Joachim J. der noch in Binz wohnte eine neue Handwerkerkarte, die noch viel mehr Gewerke enthielt, als zuvor. Der Genosse Oberst des DDR-Regimes war vor dem Kanzleramt von Helmut Kohl „eingeknickt“!

Angeblich hatte die Polizei in meinem Privatwohnhaus nach einer „anonymen Anzeige aus Göhren“ nach Schwarzarbeitern gesucht. Den anonymen Anzeigeerstatter wollte man aber nicht nennen. Also konnte er nicht anonym sein. Die Genossin Bürgermeisterin erklärte mir bald darauf: „Die Anzeige geht auf die Carlstraße 4 zurück!“

1997 folgte eine weitere Hausdurchsuchung in meinem Privathaus, diesmal mit „richterlichem Durchsuchungsbefehl einer Richterin Feger vom Amtsgericht Bergen“

Angeblich hätte ich einen anonymen Brief unter dem Namen eines Steuerberaters aus Sassnitz an den Landrat geschrieben. Meine Schreibmaschine und die meiner Mutter wurden beschlagnahmt. Auch die Koffernähmaschine meiner Mutter wurde beschlagnahmt. Evtl. hätte man damit in Blindenschrift Briefe schreiben können. Die Nähmaschine gab der Polizist dann wieder frei.

Nach einem Jahr bekamen wir die kaputten und unbrauchbar gemachten Schreibmaschinen zurück. Ersetzen wollte sie die Justiz nicht.

Meine Anwaltskanzlei hatte ermittelt: Das Schriftgutachten, das man von meiner Schreibmaschine gefertigt hatte, habe angeblich 8.000 DM gekostet.

Urheber dieser Aktion war nach meiner Kenntnis der Aktenlage ein Mitarbeiter des „Amt für offene Vermögensfragen im Landratsamt Rügen“, der sich ereiferte, das ich die noch immer beschlagnahmten Häuser meiner Halbgeschwister aus der staatlichen Zwangsverwaltung frei haben wollte.

Die Aktion Rose Restitution wurde vom „Landesamt für offene Vermögensfragen in Greifswald im Februar 2010 beendet“ Das haben wir nun nach 20 Jahren endlich schriftlich und hatten gehofft, das uns die Kommunisten und deren Nachfolger endlich in Ruhe lassen.

Nach wie vor beschlagnahmt, 1994 durch Grundbuchfälschung seitens des Amtsgerichtes Bergen auf Rügen und 1999 durch ersatzloses Enteignungsurteil des „angeblich rechtsstaatlichen Landgerichtes Stralsund“ das Wohnhaus des Zobelhofes in Baabe, Am Selliner See 1.

Die Pächterfamilie versucht unser Haus für 270.000 EU an unbeteiligte Dritte zu verkaufen. Also ein „SPEKULATIONSOBJEKT“, die Pächterfamilie benötigt unser Haus überhaupt nicht.

Das Amtsgericht Bergen und das Landgericht Stralsund haben nur vergessen, Nachbargrundstücke des Zobelhofes mit zu enteignen, da man keine öffentliche Zuwegung hat.

Ich dachte, nun endlich hören die politischen Verfolgungen meiner Familie auf, denn 20 Jahre Staatsterror sind doch nun wirklich genug und die meisten Genossen haben auch eingesehen, das sie uns nur durch nochmalige Zwangsdeportation –wie 1953- wieder aus unserer Heimat vertreiben können. Aber offensichtlich habe ich mich geirrt. Auch als Alter Mann der in Baabe auf 70 Jahre geschätzt wurde, werde ich noch verfolgt und mit Strafbefehl des Amtsgerichtes Bergen auf Rügen gejagt.

Göhren/Rügen, im Juni 2010.

Siegfried Schmidt, Heimatschriftsteller der Insel Rügen

www.ruegenbuecher.de    www.stasi-aktion-rose.de   www.pokenland.de  www.heimweh-nach-ruegen.de   und diverse andere Bücher, natürlich auch www.ruegen.ag

4 Bücher sind auf Papier gedruckt und weltweit verteilt worden. Meine rügener Heimat ist jetzt weltbekannt und mein Charakterkopf, nach dem mich Zeugen wieder erkennen wollen, ist auf den Titelseiten der Bücher oder den Rückseiten abgedruckt. Es hat nur den Fehler, das die Bilder über 10 Jahre alt sind. Hoffentlich erkennen mich die Zeugen noch, wenn sie an meinem Privathaus am Kurpark in Baabe vorbei gehen, dort wohne ich im Turmbau zu Baabe.

Verfasst von Siegfried Schmidt, Heimatschriftsteller der Insel Rügen im April 2010.

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Gerichtsverhandlung am 26. Juli 2010 im Amtsgericht Bergen

Anwesend: 2 junge Männer als „Zeugen“ eines angeblichen Vorganges den sie nicht gesehen haben wollen am 22.10.2009 am Strand südlich Lobbe auf Rügen

                   1 Beschuldigter alter Mann, erschienen  mit Anwalt

                   1 ganz junge Staatsanwältin die unbedingt eine Straftat nachweisen wollte

                   1 junger Richter

                   1 Gerichtsschreiber

Beginn: 11,15 Uhr – Ende 12.10 Uhr

Nicht erschienen die Anzeige- Erstatterin aus Köln, die am Morgen beim Richter angerufen habe und erklärte, sie habe eine Norwegen Reise schon lange gebucht und könnte nicht zum Amtsgericht Bergen kommen. Der Richter erklärte, er habe die Dame von ihrem Erscheinen entbunden.

Der Staatsanwältin passte das überhaupt nicht, das die Anzeigeerstatterin nicht in der Verhandlung erscheinen wollte.

  1. Zeuge: Hat angeblich die Zerstörung des PKW nicht beobachtet und berichtete von einer Begegnung mit einem älteren Herren, der einen sehr großen und älteren Schäferhund mit sich geführt habe. Der Hund sei nicht angeleint gewesen. Als der Schäferhund den Zeugen am Strand gesehen habe, sei er unmittelbar auf ihn zugestürzt, hätte dann die beiden Hunde gesehen, die die Zeugen mitgeführt hätten. Einer der beiden mitgeführten Hunde sei frei herumgelaufen und etwas aggressiv gegenüber anderen Hunden, einer sei angeleint gewesen. Der Herr sei hinter seinem Hund her gelaufen, habe ihn nicht gerufen und nicht gepfiffen, hätte ihn dann am Halsband gegriffen und sei Richtung Parkplatz gegangen. Es sei zu keinem Gespräch mit dem Hundeführer gekommen. Man habe ihn möglicherweise beschimpft, konnte sich aber an den genauen Wortlaut nicht erinnern, nur an Idiot und andere schärfere Worte seien gefallen. Die Staatsanwältin bat, den Angeklagten und den Zeugen, aufzustehen und der Zeuge wurde gefragt, ob die Statur und die Größe des Angeklagten mit dem Hundeführer am Strand übereinstimmen könnte, was der Zeuge bejahte. Das der Beklagte einen Bart im Gesicht hatte, wusste der Zeuge noch. Aber so lang sei der Bart nicht gewesen bei dem Herren, dem man am Strand begegnet sei.   Man sei dann 30 bis 40 Minuten am Strand gewesen und als die Gruppe von 2 Herren  und einer Dame (der Anzeigeerstatterin)  zum Auto zurück kam, habe man das zerkratzte Auto vorgefunden. Man ging davon aus, das dies der Hundeführer gewesen sein müsse. Für diese Verhandlung sei der Zeuge mit der Bahn von Köln aus angereist. Das Gericht erstattete die Fahrkosten. 
  2. Zeuge: Ist im Auto zum Strand von Gager aus mit gefahren. Sei hinten rechts eingestiegen. Das Auto hätte die ganze Nacht auf dem Parkplatz der Pension von Gager gestanden. Der Parkplatz sei unbeleuchtet gewesen, auch Bewegungsmelder seien nicht angegangen.  Gegen ca. 7 Uhr sei man an den Strand bei Lobbe gefahren. Es war noch dunkel gewesen. Möglich sei auch, das das Fahrzeug schon in der Nacht zerkratzt worden sei, bevor man an den Strand gefahren sei. Die Tage zuvor hätte dort  auf dem Parkplatz ein anderes Auto gestanden. Diesmal war es ein weißer VW mit dem amtlichen Kennzeichen MA  und noch Buchstabe.  Das sei irgendwo in Süddeutschland!  (MA = Mannheim, -Anmerkung des hier von der  Staatsanwaltschaft Beschuldigten.-.) Die Größe des Schäferhundes gibt der 2.Zeuge per Handzeichen an, er steht auf, zeigt oberhalb der Hüfte, in etwa die Größe einer  Dänischen Dogge. Der Zeuge gibt an, er sei ein selbständiger Friseur in Köln.  An den Hundeführer kann er sich nicht erinnern.  Er sei zwischen 55 und 65 Jahre alt gewesen Für diese Verhandlung sei er mit der Bahn von Köln aus   angereist. Das Gericht erstattete die Fahrtkosten.      

Der Beklagte kann nachweisen, das das angeblich auf dem Parkplatz gesehene Fahrzeug  mit dem amtlichen Kennzeichen MN – Y 480  am angegebenen „Tattag“ in der Werkstatt gestanden hat, und zwar eine Woche vom 15.10. 2009 bis zum 23.10.2009. Der Nachweis wurde dem Gericht erbracht, das die Rechnung am 23.10.2009 per EC Karte bezahlt wurde und auch im Kontoauszug ist der Bezahlt Termin 23.10.2009 ersichtlich. Das Auto des Beschuldigten konnte also am 22.10.2009 nicht auf dem Parkplatz gewesen sein. Die Werkstatt hat den Zeitraum der Abgabe des PKW des Beschuldigten vom 15.10 bis 23.10 2009 schriftlich bestätigt. Das Autokennzeichen MN heißt Mindelheim. Dies liegt ca. 400 Kilometer von Mannheim  Kennzeichen MA entfernt.

Der Beklagte fordert vom Gericht Auskunft über Blatt 15 des polizeilichen Ermittlungsprotokolls, das im oberen Teil mit PC geschrieben ist, handschriftlich ergänzt ist dann das angebliche amtliche Kennzeichen, des weißen VW, der auf dem großen Parkplatz bei Lobbe gestanden haben soll (ca. 150 bis 200 PKW- Parkplätze) MN – Y. Der Beschuldigte fragt bei der Staatsanwältin an, von wem die Handschrift dieser Ergänzung ist,  die nachträglich mit 3 großen Bogen wieder durchgestrichen wurde, aber

offensichtlich zur Beschuldigung des hier vorgeführten Beschuldigten führte. Auf diese Frage geht man nicht ein!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Staatsanwaltschaft hat auch nicht ermittelt, wie viele weiße VW in Mannheim von diesem Typ noch gemeldet sind und wie viele in Mindelheim. Auch nicht unter dem Kennzeichen MN- Y was nur handschriftlich auf Seite 15 des Ermittlungsprotokolls aufgeführt ist und nachträglich gestrichen wurde.

Auch wird der junge Schäferhund -8 Monate alt- des Beschuldigten grundsätzlich an einer langen Laufleine geführt, so das kein Ausbüchsen möglich ist und Angriffe auf andere Hunde unmöglich sind.

Durch Vorlage des Stammbaumes konnte der Beklagte nachweisen, das sein Hund zum angeblichen Tattag noch ein Welpe war. Der Zeuge zu 2. erklärte die Höhe des Hundes auf Hüfthöhe. So groß ist der Hund des Beschuldigten aber bis heute nicht.

Der Verteidiger des Beschuldigten forderte nach diesem Nachweis die Einstellung des Verfahrens. Der Richter stimmte zu.

Die Staatsanwältin forderte eine weitere Verhandlung.

1.)    Sollte die Anzeigenerstatterin die jetzt angeblich in Norwegen sei, erneut vorgeladen werden um ihre Aussage bei Gericht zu machen. Der Richter hatte sie heute von der Vorladung entbunden.

2.)    Sollte der Inhaber der Autowerkstatt bei Gericht vorgeladen werden und mündlich bekunden, das es sich bei dem in der Werkstatt vom 15.10. bis 23.10. 2009 befindlichen PKW tatsächlich um das Fahrzeuge des Beschuldigten handle. Solch einen Zusatz auf einer Rechnung könne schließlich jeder hinschreiben. Außerdem habe das Fahrzeug nach Aussage des Beschuldigten einen Tachostand von 210.000 KM, in der Rechnung vom 23.10.2009 stünde aber ein Tachostand von 435.000 km. Dies müsse erst geklärt werden, ob es sich nicht um ein anderes Auto handeln würde.

Der Richter beraumte einen neuen Verhandlungstermin in Bergen auf Rügen an für den nächsten Montag,  2.8.2010 um 13 Uhr.

Zur Wiederholung: Tattag angeblich der 22. 10. 2009. So langsam kommen wir der Sache näher. Man soll sich 1 Jahr später exakt erinnern, wo man 1 Jahr zuvor war. Auch die Mutter des Beklagten könnte bezeugen, das er an jedem Tag morgens um 7 Uhr bei ihr in der Wohnung ist, um ihr (96 Jahre alt) beim Anziehen zu helfen und bis ca. 8 Uhr mit ihr zu frühstücken. Die Staatsanwältin will aber die  Mutter nicht als Zeugen hören!

3. Teil wird dann die Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Bergen auf Rügen am 2. August 2010 um 13 Uhr , zu der die aus Köln stammende Anzeigeerstatterin aus Norwegen zurück kommen soll und der Inhaber der KfZ Werkstatt von Middelhagen soll ebenfalls von seinem Jahresurlaub in Schweden zurück kommen, wo er nach jetziger Kenntnis des Beklagten zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern per Wohnmobil ab 26.7.2010 unterwegs ist.                                                       

26.07.2010     

www.ruegen.ag

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Ergebnis der Polizei- Aktion 2010 im August 2010 !

Am 2. August 2010 sollte die 2 Gerichtsverhandlung gegen den „BESCHULDIGTEN“ Siegfried Schmidt, Heimatschriftsteller der Insel Rügen und „jüngsten Wirtschaftsverbrecher des DDR – Regimes aus der Stasi- Aktion- Rose“ im Amtsgericht Bergen auf Rügen gegen 13 Uhr stattfinden.

Die junge Staatsanwältin, die sich wohl noch berufliche Sporen verdienen wollte, war zu diesem von ihr selbst und dem Richter Trost ! anberaumten Termin nicht anwesend. Eine andere Staatsanwältin, die sich in den Vorgang eingearbeitet hatte, sah wohl schon kommen, das hier dem Klassenfeind des DDR- Regimes auch mit allen Tricks keine Straftat untergeschoben werden konnte. Sie rief den Verteidiger in Stralsund an und bot den Vergleich an:

1.)    Das Verfahren wird eingestellt !

2.)    Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der „Zeugen“ übernimmt die Staatskasse

3.)    Der „BESCHULDIGTE“ bezahlt seine anwaltliche Vertretung von 492 EU + ges. Mwst. allein !

Mein Verteidiger rief mich an, teilte mit, das ich nicht zum Amtsgericht Bergen brauchte und wollte wissen, ob ich bereit sei, meine anwaltliche Vertretung selbst zu bezahlen, wenn dann die Beschuldigungen seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt würden. Die Anzeigeerstatterin, die eine Anzeige „gegen Unbekannt“ machte, will nicht vom Urlaub aus Norwegen zurück  kommen, um ihre Aussage beim Amtsgericht Bergen zu machen.

(das ist sehr verdächtig!! – Anmerkung des Verfassers)

ICH denke gar nicht daran, schließlich bin ich zu Unrecht von meinem ehemaligen Nachbarn, dem alten „DDR- Volkspolizisten“ beschuldigt bzw. ermittelt“ worden, der noch heute sauer auf unsere nach der angeblichen Wende zurück gekehrte Familie ist, da seine Frau bei der Volkspolizei der DDR – Ministerium des Innern der DDR – ihren Posten als Bedienung verloren hat. Sie arbeitete Jahrelang in unserem von der DDR beschlagnahmten Haus.

Ich fasse die von der Staatsanwaltschaft Stralsund zusammen getragenen Ermittlungen und die Aussagen der extra aus Köln angereisten „Zeugen“ zusammen:

1.)    Beschuldigt wird ein alter Mann so zwischen 55 und 65 Jahren !

2.)    Der alte Mann hatte einen Schäferhund dabei in der Größe einer Dänischen Dogge.

3.)    Der alte Mann hatte laut Aussagen des Zeugen aus Köln, von Beruf selbständiger Friseur „Haare im Gesicht“ aber nicht so viele ! (weißer Vollbart)

4.)    Der Friseur aus Köln hat sich auf dem Parkplatz die Autonummer eines weißen VW

gemerkt, Autokennzeichen MA – und 1 Buchstabe ! (MA = Mannheim, dort hat der Beschuldigte niemals gelebt, das liegt am Rhein in Süddeutschland, Baden- Württemberg).

5.)    Der weiße VW der Mutter des „Beschuldigten“ stand vom 15. 10. 2009 bis zum

23.10.2009 auf der Hebebühne einer Autowerkstatt und war nicht fahrtüchtig. Dies hatte der alte DDR- Volkspolizist bei seinen einseitigen Beschuldigungen überhaupt nicht ermittelt. Jetzt sind wir schon so weit mit unserem angeblichen „Rechtsstaat“ das man als Beschuldigter die Arbeiten der Polizei ausführen muss und den Nachweis von der Werkstatt dem Gericht vorlegen muss. Der weiße VW meiner Mutter ist in dieser Woche überhaupt nicht von der Hebebühne herunter gekommen. Das hat der Werkstattinhaber gegenüber dem Gericht schriftlich bestätigt zur Vorlage am 1. gerichtlichen Verhandlungstag dem 26. Juli 2010 vom Beschuldigten vorgelegt.  Auch er sollte nach Meinung der jungen Staatsanwältin beim Gericht am 2.8.2010 erscheinen und aus seinem Jahresurlaub samt Familie und Wohnmobil zum Gerichtstermin aus Schweden zurück geholt werden, um seine Aussage nochmals mündlich zu machen. Eine schriftliche Bestätigung, wie vorgelegt, reicht nicht aus.

       6.) Die Polizei hat schlampig gearbeitet und unterlassen, Ermittlungen bei den KfZ-

            Zulassungsstellen anzustellen, wie viele weiße VW Jetta des festgestellten Typs des

            mit dem Kennzeichen : MN – (Mindelheim – Unterallgäu) und dem Kennzeichen

            MA – Mannheim am Rhein in Baden Württemberg / Süddeutschland gibt.

So weigerte ich mich natürlich meine anwaltliche Vertretung von über 500,-- EU selbst zu bezahlen, schließlich bin ich zu Unrecht beschuldigt worden. Die Ermittlungen meines ehemaligen Nachbarn von der DDR- Volkspolizei sind getürkt oder manipuliert!

So teilte mein Anwalt dies dem Amtsgericht Bergen auf Rügen und der Staatsanwaltschaft mit.

Am 7.8.2010 erhielt ich eine Postzustellung vom Amtsgericht Bergen mit einem richterlichen Beschluss zum Aktenzeichen 3 C s 314/10 und dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Stralsund 541 Js 29279/09 StA HST

Beschluss vom 02.08.2010

In der Strafsache gegen

Siegfried Schmidt,

geb. am 28.01.1953 in Stralsund

wohnhaft: Carlstraße 3, 18586 Göhren,

-Angeklagter-

Verteidiger:

Rechtsanwalt Peter Friesenhahn, Mönchstraße 6/7, 18439 Stralsund, wegen Sachbeschädigung. wird das Verfahren nach § 153 stopp eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Ausgefertigt Amtsgericht Bergen auf Rügen, 05.08.2010

Und die Moral von der Geschichte:

Die Anzeige gegen Unbekannt ist so vage –und nicht gegen mich gerichtet- das ich keine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten kann.  Der entsprechende § des Strafgesetzbuches der BRD sagt aus:

Zehnter Abschnitt: Falsche Verdächtigung

§ 164. Falsche Verdächtigung

(1)   Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Eine Anzeige gegen „Unbekannt“ gibt also keine Möglichkeit dazu. Nur eine offensichtlich gezielt falsche Ermittlung meines ehemaligen stänkernden Nachbarn von der Deutschen Volkspolizei des DDR Regimes lässt eine Gegenanzeige gegen ihn als Falschermittlung nach diesem § des Strafgesetzbuches nicht zu.

Ich kann also davon ausgehen, dass die Zeitungsermittlungen der Vergangenheit so richtig wiedergegeben sind:

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden 12.100 Stasi – belastete DDR- Volkspolizisten in Bundesdeutsche Behörden übernommen. Ebenso wurden 7.300 Stasi belastete DDR Volkspolizisten in Bundes- und Landesbehörden noch verbeamtet.

Zu welcher Gruppierung gehört mein ehemaliger Nachbar von der Carlstraße 4 ?

Die Moral von der Geschicht :

Trau keinem DDR – Volkspolizisten nicht !

Dazu fällt mir noch ein DDR Witz ein, den ich 2001 in meinem Buch „Rügen lacht“ veröffentlicht habe.

Auf einer DDR- Volkspolizei Wache haben 3 Polizisten eine Reise in den Goldenen Westen genehmigt bekommen, um den Klassenfeind auszukundschaften. Sie wurden der Reihe nach  vom Chef befragt

„Na, Karl, was hast Du Dir denn mitgebracht?“

„Ein Buch!“

„Du kannst doch gar nicht lesen!“

„Das stelle ich mir auf den Schreibtisch, dann denken die Leute, ich könnte lesen!“

„Na, Uwe, was hast Du Dir denn aus dem Westen mitgebracht?“

„Einen Füllfederhalter“

„Du kannst doch gar nicht schreiben!“

„Den lege ich mir auf den Schreibtisch, dann denken die Leute, ich könnte schreiben!“

„So, Detlef, und Du als Letzter, was hast Du Dir mitgebracht?“

„Einen Deo Roller!“

Aber Du hast doch gar keinen Führerschein !“

ruegen.ag

09. August 2010

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