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Mitarbeiter des DDR – Regimes im Öffentlichen Dienst von Mecklenburg-Vorpommern

Nach der 1996 im Januar erfolgten gewaltsamen Hausdurchsuchung in meinem privaten Wohnhaus in Göhren, dem Zobelhaus am Park, zuvor „Wirtschaftsgebäude Helmut – Just“, das uns 1995 als Wohnhaus übertragen wurde, fragte ich beim Innenministerium in Schwerin an, ob überhaupt Mitarbeiter der DDR in den Öffentlichen Dienst im Bundesland Mecklenburg – Vorpommern übernommen worden sind.

Zu meiner Überraschung erhielt ich unter dem 3. Juni 1997 aufgrund meiner Anfrage vom 23.5.1997 an das Innenministerium jetzt eine Antwort der Oberfinanzdirektion Rostock, die uns schon 1991 –nun zum 2. Male- enteignet hatte durch Nichteinhaltung der Wertausgleichvereinbarung vom 18.4.1991.

So wurde mir unter Aktenzeichen O 1533 – 5 – Z 211 mitgeteilt:

„Im Bereich M/V hat die Bundeszollverwaltung am 3.10.1990 insgesamt 1.384 Bedienstete der Zollverwaltung der ehemaligen DDR zunächst im Angestelltenverhältnis übernommen. Da es sich bei den von der Zollverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben überwiegend um Aufgaben mit hoheitsrechtlichen Befugnissen gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes handelt, wurde eine Vielzahl dieser Bediensteten in das Bundesbeamtenverhältnis als Zollbeamte berufen.

Vor der Verbeamtung erfolgte jedoch die Überprüfung einer MfS- Verstrickung durch eine Abfrage beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR („Gauck“-Behörde). Diese Überprüfung diente dem Ziel, auch im Beitrittsgebiet eine öffentliche Verwaltung zu schaffen, die sich an den durch Artikel 33 des Grundgesetzes vorgegebenen Anforderungen orientiert. Die Bediensteten, die für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig waren und bei denen deshalb ein Festhalten am Beschäftigungsverhältnis unzumutbar erschien, sind auf der Grundlage des Einigungsvertrages entlassen worden. Die Bundeszollverwaltung hat sich auch von solchen Bediensteten auf der Grundlage des Einigungsvertrages getrennt, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung in der ehemaligen DDR, z.B. als hauptamtlicher Sekretär der SED, als persönlich ungeeignet für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erschienen. Übersichten zum Umfang von Entlassungen auf der Grundlage des Einigungsvertrages sind hier jedoch nicht vorhanden.“

Ich hoffe, dass diese Ausführungen Ihnen bei der Erstellung Ihres literarischen Werkes hilfreich sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


WAS SIND SCHWARZ – ARBEITER ?

Im Ostseebad Göhren wird das so definiert: Wer ohne Genehmigung des Bürgermeisters wahllos junge Mädchen schwängert, wird als SCHWARZARBEITER verfolgt !

So erhielt ich bei der Polizei- Aktion 1996 in meinem privaten Wohnhaus, dem Zobelhaus am Park sogar eine

Prüf Nummer 96/49 des Hauptzollamtes Stralsund zugeteilt

Eine Behörde mit dem Präsidenten namens SCHWARZ sendet ihre ARBEITER aus, um SCHWARZ ARBEITER zu erkunden.

Man legt eine größere Strecke per PKW Großeinsatz zurück, gabelt diverse bewaffnete Polizisten mit Handys und Funkgeräten auf – um dem Ganzen einen Schick der geballten Staatsmacht zu geben – und fährt nach Göhren auf Rügen, um den nach der angeblichen

W E N D E zurückgekehrten politisch verfolgten des DDR- Regimes, Siegfried Schmidt, Heimatschriftsteller in seiner Privatwohnung, die er Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, zu

b e s u c h e n !

(Auf solchen Besuch hätte ich gerne verzichtet!)

Über ein benachbartes Hotelgrundstück folgt eine STAATSAKTION mit mindestens 12 Beamten, einige davon bewaffnet, einige wie in der

STASI AKTION ROSE 1953

in Zivil, nur einer weist sich aus als Mitarbeiter des Hauptzollamtes Stralsund.

Termin: 22. 01.1996, also 6 Jahre nach der angeblichen Wende !

5 Einsatzfahrzeuge, teilweise mit Aufschrift Z O L L und P O L I Z E I kamen zum Einsatz gegen die Privatperson.

Die Carlstraße und die Schulstraße wurde abgeriegelt, Polizisten mit Handys patrollierten an der Carlstraße und die Bevölkerung hatte den Eindruck:

Die nächste Aktion Rose zur Enteignung zurückgekehrter zwangsdeportierter Rüganer läuft!

Über ein benachbartes Hotelgrundstück – auf 2 Seiten des Privathauses liegen verschiedene Hotels, gegenüber auch eines- gelangt man an das Privatgrundstück mit dem Wohnhaus des Schriftstellers, der dies allein bewohnt. Es wurde 1963 ca. als Wirtschaftsgebäude der Deutschen Volkspolizei erbaut, aber 1995 als Wohnhaus vom Amt für „offene“ Vermögensfragen übertragen.

Der Schriftsteller wird gezwungen, seine Haustür aufzuschließen. Im Weigerungsfalle soll er einen Betrag von DM 50.000,-- an das Bundesland Mecklenburg Vorpommern bezahlen..

Ein Merkblatt über Sozialgesetze wird übergeben. Da er keine Angestellten oder Mitarbeiter hat, erübrigt sich solches Merkblatt.

Massen von Staatsbeamten drängen in das beheizte, mit Sanitäranlagen und Möbeln des Schriftstellers ausgestattete Wohnhaus, auf dessen Dachboden der Bewohner gerade mit dem Auslegen von Dämmwolle beschäftigt war.

Im eigenen Wohnhaus musste er sich durch Personalausweis ausweisen – offenbar passte der Behörde der Blaumann nicht! Nach dem Arbeitgeber, einer Firma in Dachau bei München wurde der Schriftsteller ausgefragt. (Vermögensverwaltung)

Ohne nach einer Erlaubnis zu fragen, fluteten die Beamten mit Taschenlampen durch das taghelle Gebäude, leuchteten alle Keller und den unbegehbaren niedrigen Dachraum aus, aber auch die Wohnräume – statt sich Licht zu machen!

Ich machte Licht im Keller an und fragte: Warum machen Sie sich denn kein Licht? „Ach, wir dachten nicht, dass hier Licht ist!“

Warum sollte in einem ehemaligen Polizeigebäude des DDR- Regimes kein Licht sein?

Die Genossen der Polizei und des Hauptzollamtes Stralsund gingen ganz enttäuscht wieder, hatten aber zuvor den Mieter und seinen Freund nach dem Grund ihres Aufenthaltes im Haus befragt und die Personalien gefordert. – Den Mietvertrag habe ich später schriftlich in Kopie dem Hauptzollamt Stralsund nachgereicht! Danach habe ich nichts mehr gehört, nur mein Mieter bekam einen dämlichen Brief vom Bürgermeister von Binz, er sei in meinem Haus bei Bodenlegearbeiten ertappt worden und seine „Handwerkskarte“ würde solche Arbeiten nicht zulassen. Der ehemalige Oberst des DDR- Terroristenausbildungslagers Prora von der SED, der nun als parteiloser Bürgermeister von Binz arbeitete,

wurde von mir besucht, wollte sich aber nicht sprechen lassen. So erklärte ich der Sekretärin, dass ich jetzt eine Beschwerde an das Kanzleramt in Bonn sende über den alten SED Bonzen, Bürgermeister von Binz. Was geht das die Gemeinde Binz an, wo mein Mieter noch polizeilich gemeldet war, was er in seiner gemieteten Wohnung in Göhren macht?

Der Mieter kündigte unmittelbar nach dem Staatsüberfall seine Wohnung bei mir, in die er mit Frau und Kind einziehen wollte.

Bei einer Nachbarin, die gerade eine Wohnung frei hatte, fragte ich an, ob die Familie mit einem Kleinkind bei ihr die Wohnung haben könnte, nachdem sich mein Mieter in meinem Haus vor Polizeiübergriffen nicht mehr sicher fühlt!

„Nein, an eine Familie mit Kind vermiete ich nicht, ich will meine Ruhe haben!“ war die Antwort.

Meine Beschwerde bei der Oberfinanzdirektion Rostock, die uns 5 Jahre zuvor, also bei unserer Rückkehr nach Rügen, am 29. Mai 1991 erneut enteignet hatte, nachdem das ehemalige Wirtschaftsgebäude durch die Oberfinanzdirektion Rostock erneut beschlagnahmt wurde, trotz Wertausgleichsvertrag mit meiner Mutter, brachte keine Antwort. Immerhin gehört das Hauptzollamt Stralsund zur Oberfinanzdirektion Rostock.

 

3 Tage nach dem Staatsüberfall kam der Rädelsführer erneut in Zivil und legte eine

P R Ü F U N G S V E R F Ü G U N G

Am 25.1.1996 vor. Demnach habe man nach Schwarzarbeitern im Privatwohnhaus

gesucht. Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl wurde auch jetzt nicht vorgelegt. Also gilt in Mecklenburg- Vorpommern noch die Staatswillkür des DDR- Regimes.

Noch später, als meine Anwaltskanzlei endlich eine Antwort vom Landratsamt Rügen mit der Landrätin Dr. Karin T. erhielt – nach vielen Briefen- behauptete man, „Das Haus ist eine Baustelle, ohne Heizung und ohne Sanitäranlagen“!

Dabei steht das Haus, das das DDR- Regime in unseren Garten gebaut hat, seit 1963. Wie sollen wohl die Genossen der Deutschen Volkspolizei dort gearbeitet haben, wenn in diesem ehemaligen Speisesaal weder Heizung noch Sanitäranlagen gewesen wären.

Im September 1995 hatte ich eine neue Gas-Zentralheizungsanlage im Keller von einer bekannten Firma aus Middelhagen einbauen lassen. Von September bis Januar waren insgesamt 5.000 cbm Erdgas geflossen, um diesen kalten Winter 1995-96 zu überstehen.

Von wegen keine Heizung. In ganz Göhren waren zu diesem Zeitpunkt im Januar ca. 180 Häuser von der zentralen Wasserversorgung abgetrennt, da die Wasserleitungen im ganzen Ort zugefroren waren. So bekam man auf Anforderung bei der Freiwilligen Feuerwehr 10 Liter Brauchwasser, was wir neben die Toilette zum Nachspülen stellten und 10 Liter Trinkwasser zum Kochen etc.

Da zu behaupten, nur in diesem Haus seien keinerlei „Sanitäranlagen“ ist eine Unverschämtheit der Zollmitarbeiter von der Oberfinanzdirektion Rostock.

Jedenfalls warte ich noch immer auf eine Entschuldigung der Oberfinanzdirektion zu diesen Schikanen. Es wurde dann behauptet, das

Amt Mönchgut – Granitz in Baabe habe einen anonymen Hinweis bekommen, dass in meinem Privatwohnhaus „Schwarzarbeiter“ tätig wären.

Den Namen des Verursachers würde man aber nicht mitteilen, da er geheim bleiben sollte. Also doch nicht „anonym!“

Ich machte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund wegen „Falscher Verdächtigung“, erhielt aber keine Akteneinsicht. Wahrscheinlich ist es ein alter Stasi-Mitarbeiter, der weiter seinen Dienst tut und auch vom angeblichen Rechts- Staat besonders geschützt wird.

Erst ab 2009 sollte es laut Gesetzt ermöglicht werden, Akteneinsichten zu bekommen, vor allem dann, wenn man widerrechtlich beschuldigt würde. Auch hier mauerte die Staatsanwaltschaft Stralsund mit der unsinnigen Behauptung, die Akte sei vernichtet worden.

Meine Erkenntnis nach 20 Jahren Aufbau Ost ist ganz einfach zu erklären:

WER ARBEITSPLÄTZE SCHAFFT UND INVESTIERT – WIRD SCHIKANIERT

Mecklenburg – Vorpommmmern !

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