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1989 Aus dem Pressearchiv

Süddeutsche Zeitung 11./12. November 1989 Seite 1

Die DDR bricht die Mauer auf

Brandt: Berlin wird leben, und die Mauer wird fallen

Moskau gegen Wiedervereinigung

Die Alliierten bieten Bonn Hilfe an

Seite 2

SED ordnet Untersuchung gegen Günter Mittag an

Süddeutsche Zeitung 23./24./25./26. Dezember 1989 Seite 83

Die Gefahr von Enteignungen ist gewachsen

…..„Westeigentümer“ von DDR-Immobilien sollten einen Verwalter bestellen.

Von Axel von H.

In bundesdeutschen und Berliner Tageszeitungen finden sich neuerdings häufiger Kaufgesuche für „Ost-Grundstücke“, die – „für DDR-Bürger sofort DM“ – glauben machen, dass ein Immobilienerwerb problemlos möglich sei. Aber: Regelmäßig werden die erforderlichen Genehmigungen von den DDR-Behörden nicht erteilt, wenn Käufer (oder Beschenkte) Westbürger sind. Die Gefahren von Umgehungsgeschäften, besser Strohmanngeschäfte, sind bekannt. ….

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Vorverträge sind erlaubt und nicht riskant

Erwerb von DDR-Immobilien noch verboten, aber:

Warnung vor dem „Erbonkel-Trick“ / Übersiedler sollen Enteignungen überprüfen lassen

Von K.A.

…Dem ehemaligen DDR-Bürger, der sein Grundstück durch Enteignung verloren hat, kann der Rat erteilt werden, durch einen Antrag nach dem Eingabegesetz um Überprüfung seiner Enteignung zu bitten. ..Die Eingaben sind bei der staatlichen Stelle einzureichen, die die Enteignung verfügt hat. Sollte der Betroffene mit der Eingabeentscheidung nicht einveerstanden sein, kann er sich wiederum ohne Einhaltung von Fristen, also noch nach Jahren, an das übergeordnete Organ (vormals Generalsekretär der SED) wenden. …

Rechtlich interessant dürften die Fälle werden, in denen Übersiedler aufgrund von Enteignungen ihrer DDR-Grundstücke, in der BRD Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz erhalten haben. Der Fall des Wiedererwerbs des enteigneten Grundstücks ist im Lastenausgleichsgesetz nicht geregelt, denkbar wäre jedoch, dass die empfangene Entschädigungsleistung zumindest teilweise rückerstattet werden muss. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die DDR im Hinblick auf die in der Vergangenheit willkürlich erfolgten Enteignungen, eine gesetzliche Regelung für eine Rückerstattung der betroffenen Grundstücke erlässt…..

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