STASI-AKTION-ROSE 1953 von
Siegfried Schmidt |
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Die Aktion Rose ist in den Geschichtsbüchern des heutigen Europa nicht verzeichnet. Auch im heutigen Westen Deutschlands fragt man sich, wie ein Rechtsstaat ohne rechtliche Grundlage einen oder mehrere Hoteliers auf der Insel Rügen ersatzlos enteignen konnte. Das BGB von Gesamt-Deutschland galt auch in der DDR bis 1976. Trotzdem mußte der Gesetzgeber eine Möglichkeit finden, sich kostenlos und unter dem Vorwand der Rechtsstaatlichkeit in den Besitz fremden Eigentums zu bringen. Es
wurde die Wirtschaftsstrafverordnung der DDR geschaffen. Straftaten erfunden !!! Man stelle sich dies heute im fast vereinten Rechtsstaat Europa vor ! Ganze
Hoteliersfamilien wurden kriminalisiert, als
Wirtschaftsverbrecher deklariert, in
Deportationslisten zusammengefaßt und aus ihrem Heimatkreis
zwangsausgewiesen. Hier aber bediente sich ein neues Regime den selben Mitteln, nämlich a)
Feststellung, welche Objekte man gerne in Staatseigentum
hätte Küstenbereinigungsprogramm Aufgeteilt
von der Wichtigkeit / Größe der Anwesen in b) Eine Sonderorganisation aus Hilfskräften und Hörern der Volkspolizeischule für Kriminalistik wurde nach Rostock beordert im Januar 1953. |
Am 27.1.53 begannen die eingesetzten Kräfte mit den Vorbereitungsarbeiten, die darin bestanden, in konspirativer Arbeit die dafür in Frage kommenden Objekte festzustellen und Ermittlungen, die zur Aufdeckung strafbarer Handlungen führen , anzustellen. Um unerkannt arbeiten zu können, wurde das Vorbereitungskommando mit Ausweisen des Rates des Bezirkes Rostock (Bautechniker, Steuersachverständige) ausgestattet. ... IV.
Durchführung |
Die Einsatzkräfte gelangten wie folgt zum Einsatz: |
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Abschnitt
1 Bergen/Rügen |
32
Einsatzkräfte |
2
technische Kräfte |
Bericht:
von Einsatzleitung Aktion Rose Arnsdorf z.Zt. Rostock
am 11.3.53 Betr.
Prämierungsvorschläge Anlässlich
des Abschlusses der Aktion Rose an der Ostseeküste
werden Ihnen nachstehende Genossen zur Prämierung
vorgeschlagen. (Es folgt eine Namensliste mit der Prämien)
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Erst nach der Einheit Deutschlands konnten Anträge auf Eigentumsrückgabe gestellt und Anträge auf Kassation (Einziehung des Strafurteils des Sondergerichtes Bützow) zur Aktion Rose gestellt werden. Ab Seite 136 im vorgestellten Buch ist die Ausfertigung des Beschlusses des Bezirksgerichtes Rostock, Aktenzeichen BSK 183/91 gegen Hilard Schmidt, Vater des Verfassers, wiedergegeben. Seite 148) VII Ergebnisse der Aktion |
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Insgesamt
durchgeführte Überprüfungen Beschlagnahme Einheitswert
ca. 30.000.000,00 DM An
Bargeld und Konten wurden ca 1.645.000,00 DM |
711
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Die Zustände an der Ostseeküste werden entscheidend verändert. Die bisher zum größten Teil von Hotel- und Pensionsbesitzern abhängigen Angestellten haben durch die Aufdeckung der Tatsachen begriffen, daß auch sie Menschen sind, und Angehörige des Volkes, das Ausbeutung und Unterdrückung bekämpft. Aufgrund
der Aktion Rose wurden bis jetzt an der Ostseeküste
weit über 300 Umsiedlerfamilien in anständige Wohnungen
eingewiesen. (noch DDR-Bericht von 1953) Schließlich sei darauf hingewiesen, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 (BverfG11,15off.) die Wirtschaftsstrafverordnung insgesamt als rechtsstaatwidrich beurteilt. Zitat Ende |
1990 wurde von Siegfried Schmidt aus damals Türkheim (Bayern) der Stasi-Aktion-Rose-Geschädigte Interessenkreis Mönchgut/Rügen auf dem Treffen der Heimatvertriebenen Rüganer begründet. Zusammen mit einigen Helfern und ca. 100 angeschlossenen Familien erreichte man die Unterstützung von Politikern u.a. MdB
Kurt Rossmanith, CSU -stv. Fraktionsvorsitzender im Bundestag und
die Unterstützung der Presse, nicht zuletzt des Herausgebers
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Dr. Fritz Ulrich Fack, |
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Bedauerlich ist jedoch, daß weiterhin Häuser und Grundstücke der so drangsalierten, zwangsausgewiesenen Familien, die von der Aktion Rose betroffen sind, weiter beschlagnahmt sind oder ersatzlos durch den Gesetzgeber enteignet wurden, so zum Beispiel der Hof der Familie Zobel/Hörnlein am Selliner See im Ostseebad Baabe und das Privathaus von Regina Hörnlein aus der Familie Zobel in der Elisenstraße in Göhren. Hier handelt es sich um das ererbte Privatvermögen der in der Aktion Rose als minderjährige Wirtschaftsverbrecher kriminalisierten Familienmitglieder von damals 7 und 8 Jahren. Ebenso wurde der Halbbruder der beiden, Siegfried Schmidt im Alter von nur 7 Wochen als Wirtschaftsverbrecher aus dem Kreis Rügen zwangsausgewiesen. |
Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zum Zweck der Eigentumsrückgabe gegnüber der minderjährigen Kinder wurde bis heute durch die Justitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern blockiert und abgelehnt. Stand: Januar 2001 Siegfried
Schmidt, geboren 28.1.1953 in Stralsund, Kontakt: webmaster@aktionrose.de |