STASI-AKTION-ROSE 1953

von Siegfried Schmidt
Zobelhaus
Carlstraße 3A
18586 Ostseebad Göhren

Buchtitel über die "Aktion Rose"



Die Aktion Rose ist in den Geschichtsbüchern des heutigen Europa nicht verzeichnet. Auch im heutigen Westen Deutschlands fragt man sich, wie ein „Rechtsstaat“ ohne rechtliche Grundlage einen oder mehrere Hoteliers auf der Insel Rügen ersatzlos enteignen konnte.

Das BGB von Gesamt-Deutschland galt auch in der DDR bis 1976. Trotzdem mußte der Gesetzgeber eine Möglichkeit finden, sich kostenlos und unter dem Vorwand der „Rechtsstaatlichkeit“ in den Besitz fremden Eigentums zu bringen.

Es wurde die Wirtschaftsstrafverordnung der DDR geschaffen.
Auch dies reichte nicht aus, den Eigentümern und ihren Familien strafbare Handlungen nachzuweisen. So wurden

Straftaten erfunden !!!

Man stelle sich dies heute im fast vereinten Rechtsstaat Europa vor !

Ganze Hoteliersfamilien wurden kriminalisiert, als „Wirtschaftsverbrecher“ deklariert, in Deportationslisten zusammengefaßt und aus ihrem Heimatkreis zwangsausgewiesen.
Es erinnert stark an die Deportation der „jüdisch-gläubigen Deutschen“ im Nazi-Regime Deutschland.

Hier aber bediente sich ein neues Regime den selben Mitteln, nämlich

a) Feststellung, welche Objekte man gerne in Staatseigentum hätte
Die Planung lief ab 1952 in Berlin als

„Küstenbereinigungsprogramm“

Aufgeteilt von der Wichtigkeit / Größe der Anwesen in
A) Objekte
B) Objekte
C) Objekte

b) Eine Sonderorganisation aus Hilfskräften und „Hörern“ der Volkspolizeischule für Kriminalistik wurde nach Rostock beordert im Januar 1953.


Zitat aus Bundesarchiv Berlin D01/MdI/11.755.HVDVP
veröffentlicht im Buch von Siegfried Schmidt „Rügen nach der Wende“ ISBN3-00-002326-7 auf Seite 87:

Am 27.1.53 begannen die eingesetzten Kräfte mit den Vorbereitungsarbeiten, die darin bestanden, in konspirativer Arbeit die dafür in Frage kommenden Objekte festzustellen und Ermittlungen, die zur Aufdeckung strafbarer Handlungen führen , anzustellen. Um unerkannt arbeiten zu können, wurde das Vorbereitungskommando mit Ausweisen des Rates des Bezirkes Rostock (Bautechniker, Steuersachverständige) ausgestattet. ...

IV. Durchführung
Am 10.2.53 wurde nach erfolgter Einweisung der Einsatzgruppenleiter durch die Abschnittsleiter schlagartig mit der Aktion in allen Abschnitten begonnen.

Die Einsatzkräfte gelangten wie folgt zum Einsatz:

Abschnitt 1 Bergen/Rügen
Abschnitt 2a Göhren/Rügen
Abschnitt 2b Sellin/Rügen
Abschnitt 3 Wolgast
Abschnitt 4 Ribnitz/Damgarten
Abschnitt 5 Bad Doberan
Abschnitt 6 Wismar

32 Einsatzkräfte
68 Einsatzkräfte
90 Einsatzkräfte
76 Einsatzkräfte
38 Einsatzkräfte
56 Einsatzkräfte
18 Einsatzkräfte

2 technische Kräfte
2 technische Kräfte
4 technische Kräfte
4 technische Kräfte
3 technische Kräfte
4 technische Kräfte
2 technische Kräfte


c) Zitat aus Bundesarchiv Berlin D0 1/MdI/11.755.HVDVP
veröffentlicht im Buch von Siegfried Schmidt wie vor, Seite 92

Bericht: von Einsatzleitung „Aktion Rose“ Arnsdorf z.Zt. Rostock am 11.3.53
an die Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei K (Kripo)
Gen. Chefinspektor ...
Berlin

Betr. Prämierungsvorschläge
Ihre Anweisung vom 5.3.1953

Anlässlich des Abschlusses der Aktion „Rose“ an der Ostseeküste werden Ihnen nachstehende Genossen zur Prämierung vorgeschlagen.
Für die höchsten Prämien kommen infrage die Genossen der Einsatzleitung, die Genossen des Vorkommandos, die Genossenabschnitts- und Unterabschnittsleiter und einige Genossen, die Beispiele hervorragender kriminalpolizeilicher Arbeit gezeigt haben.

(Es folgt eine Namensliste mit der Prämien)


Erst nach der Einheit Deutschlands konnten Anträge auf Eigentumsrückgabe gestellt und Anträge auf Kassation (Einziehung des Strafurteils des Sondergerichtes Bützow) zur Aktion Rose gestellt werden.

Ab Seite 136 im vorgestellten Buch ist die Ausfertigung des Beschlusses des Bezirksgerichtes Rostock, Aktenzeichen BSK 183/91 gegen Hilard Schmidt, Vater des Verfassers, wiedergegeben.

Seite 148) VII Ergebnisse der Aktion

Insgesamt durchgeführte Überprüfungen
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
- davon insgesamt angefallene Vorgänge mit Republik-Flucht
Insgesamt durchgeführte Festnahmen
Insgesamt republikflüchtige Personen

Beschlagnahme
Insgesamt beschlagnahmte Objekte, einschließlich der, die unter die Regierungsverordnung vom 17.7.1952, §1 fallen

Einheitswert ca. 30.000.000,00 DM
(Das Inventar ist in dieser Summe nicht enthalten)
- davon Hotels und Pensionen
- davon Wirtschaftsbetriebe, Gaststätten, Wohnhäuser, Grundstücke, usw.

An Bargeld und Konten wurden ca 1.645.000,00 DM
und große Mengen an Schmuck und Wertsachen im Wert von ca. 300000 DM
beschlagnahmt.

711
527
130

447
219


621







440
181


c) Fortsetzung Zitat aus Urteil (Seite 148)

Die Zustände an der Ostseeküste werden entscheidend verändert. Die bisher zum größten Teil von Hotel- und Pensionsbesitzern abhängigen Angestellten haben durch die Aufdeckung der Tatsachen begriffen, daß auch sie Menschen sind, und Angehörige des Volkes, das Ausbeutung und Unterdrückung bekämpft.

Aufgrund der „Aktion Rose“ wurden bis jetzt an der Ostseeküste weit über 300 Umsiedlerfamilien in anständige Wohnungen eingewiesen.
Das proletarische Element wurde entscheidend verstärkt.

(noch DDR-Bericht von 1953)

Schließlich sei darauf hingewiesen, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 (BverfG11,15off.) die Wirtschaftsstrafverordnung insgesamt als rechtsstaatwidrich beurteilt.

Zitat Ende

1990 wurde von Siegfried Schmidt aus damals Türkheim (Bayern) der „Stasi-Aktion-Rose-Geschädigte Interessenkreis Mönchgut/Rügen“ auf dem Treffen der Heimatvertriebenen Rüganer begründet. Zusammen mit einigen Helfern und ca. 100 angeschlossenen Familien erreichte man die Unterstützung von Politikern u.a.

MdB Kurt Rossmanith, CSU -stv. Fraktionsvorsitzender im Bundestag
MdB Otto Graf Lambsdorf FDP

und die Unterstützung der Presse, nicht zuletzt des Herausgebers der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Dr. Fritz Ulrich Fack,
daß die Rückgabe der Aktion-Rose-Grundstücke vom Finanzministerium Schwerin bevorzugt zurückgegeben wurden, so daß ein sehr rascher Wiederaufbau unserer Seebäder ermöglicht wurde.


Bedauerlich ist jedoch, daß weiterhin Häuser und Grundstücke der so drangsalierten, zwangsausgewiesenen Familien, die von der Aktion Rose betroffen sind, weiter beschlagnahmt sind oder ersatzlos durch den Gesetzgeber enteignet wurden, so zum Beispiel der Hof der Familie Zobel/Hörnlein am Selliner See im Ostseebad Baabe und das Privathaus von Regina Hörnlein aus der Familie Zobel in der Elisenstraße in Göhren. Hier handelt es sich um das ererbte Privatvermögen der in der Aktion Rose als

„minderjährige Wirtschaftsverbrecher“

kriminalisierten Familienmitglieder von damals 7 und 8 Jahren. Ebenso wurde der Halbbruder der beiden, Siegfried Schmidt im Alter von nur 7 Wochen als Wirtschaftsverbrecher aus dem Kreis Rügen zwangsausgewiesen.

Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zum Zweck der Eigentumsrückgabe gegnüber der minderjährigen Kinder wurde bis heute durch die Justitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern blockiert und abgelehnt.

Stand: Januar 2001

Siegfried Schmidt, geboren 28.1.1953 in Stralsund,
„Wirtschaftsverbrecher seit 1953“,
Hotelier, Ostseebad Göhren/Rügen, Hotel Deutsches Haus

www.ostsee-ruegen.de

Kontakt: webmaster@aktionrose.de